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Grundsätzlich gilt, dass jeder Mensch für seine Gesundheit und eine gesunde Lebensweise selbst verantwortlich ist. |
Daneben steht aber auch die Verantwortung des Unternehmens für eine gesunde Organisation, denn die Anforderungen an die Beschäftigten wachsen stetig, und die Komplexität der Arbeit nimmt ständig zu. Gesundheitsgerechte Bedingungen im Betrieb, z. B. am Arbeitsplatz, in der Arbeitsumgebung oder auch in der Arbeitsorganisation, fördern neben der Gesundheit auch die Motivation der Mitarbeiter und stärken ihre Leistungsfähigkeit. So stehen auch die Chancen für ein positives Betriebsklima gut. Betriebliche Gesundheitsförderung zielt darauf ab, gesunde Verhaltensweisen der Mitarbeiter zu fördern und vermeidbare gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz abzubauen. Ein Engagement, das sich lohnt: Gesunde, motivierte Mitarbeiter, eine hohe Effizienz und geringe Ausfallzeiten sind der nachweisliche Erfolg. Bisher haben dennoch nur 20 Prozent aller Betriebe entsprechende Maßnahmen umgesetzt.
Was viele Betriebe nicht beachten, ist, dass sie seit 2004 gesetzlich verpflichtet sind, zumindest die Rückkehr erkrankter Mitarbeiter an ihren gewohnten Arbeitsplatz zu unterstützen oder Alternativen im Unternehmen zu suchen. § 84 des SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch) verlangt von Arbeitgebern die Durchführung eines „Betrieblichen Eingliederungsmanagements“. Laut Gesetzgeber müssen Unternehmen spätestens nach 42 Krankheitstagen die ersten Schritte einleiten. Die Arbeitspraxis zeigt, dass es sinnvoll ist, schon früher auf die erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuzugehen. Ziel sollte es sein, den Betroffenen die Rückkehr zu erleichtern und erneute Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. Der Betrieb muss dafür die Arbeitssituation genau untersuchen und konkrete Verbesserungen vorschlagen. Die Einbindung der direkten Vorgesetzten und der betroffenen MitarbeiterInnen ist hierbei unumgänglich.
Damit über punktuelle Maßnahmen hinaus ein dauerhafter und wirksamer Prozess in Form eines umfassenden Konzeptes in Gang gesetzt wird, sollte externe Hilfe in Anspruch genommen werden, wenn es um die Einführung eines auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittenen betrieblichen Eingliederungsmanagements geht.